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Für den Nachweis zum Abschluss eines Kaufvertrages oder die Vermittlung eines Kaufvertrages berechnen wir unser Honorar in der Regel mit 3,57% des Kaufpreises (inklusive 19% Mehrwertsteuer) für Käufer und 3,57% des Kaufpreises (inklusive 19% Mehrwertsteuer) für Verkäufer. Für Kaufpreise unter 85.000,- Euro gelten abweichende Vermittlungsprovisionen von 5,95% (inklusive 19% Mehrwertsteuer) für Käufer und Verkäufer. Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrages oder die Vermittlung eines Mietvertrages berechnen wir unser Honorar gemäß §3 Wohnraumvermittlungsgesetz mit 2,38 Monatsmieten (inklusive 19% Mehrwertsteuer) für Mieter von Wohnraum. Für Gewerberaum-Mietverträge gilt abweichend ein Vermittlungshonorar von 3,57 Monatsmieten (inklusive 19% Mehrwertsteuer) für unbefristete Mietverträge. Die Vermittlung eines Mietvertrages mit Vereinbarung zum Ausschluss der ordentlichen Kündigung von mindestens 5 Jahren wird mit 5,95 Monatsmieten (inklusive Mehrwertsteuer) berechnet. Für Leistungen, die individuell vereinbart werden, gelten auch individuelle Honorare.
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